Infrastruktur und Gerichtsbarkeit
Wir betreiben unsere SaaS-Produkte ausschließlich in Rechenzentren in der Europäischen Union. Die Server stehen in Deutschland und unterliegen deutschem Recht und dem Recht der Europäischen Union; für Datensicherungen in Finnland gilt zusätzlich finnisches Recht.
- MITA Base
- Server: Nürnberg (Deutschland), Hetzner Online GmbH. Datensicherungen: Falkenstein (Deutschland), Hetzner Online GmbH; vor der Übertragung verschlüsselt.
- Passfest
- Server: Falkenstein (Deutschland), Hetzner Online GmbH. Datensicherungen: Helsinki (Finnland), Hetzner Finland Oy; vor der Übertragung verschlüsselt.
Schutz vor staatlichem Zugriff aus Drittländern
Wir speichern Kundendaten nur in Rechenzentren in der Europäischen Union bei einem Anbieter mit Sitz in der Union. Herausgabeverlangen von Behörden aus Drittländern erfüllen wir nur, wenn sie auf einer internationalen Übereinkunft beruhen oder die Voraussetzungen des Art. 32 Data Act vorliegen. Wir prüfen jedes Verlangen, geben nur das Mindestmaß heraus und unterrichten den Kunden vorher, soweit das Gesetz es erlaubt.
- Technisch: Verschlüsselung bei der Übertragung und auf den Datenträgern der Produktivsysteme; Datensicherungen werden vor der Übertragung verschlüsselt.
- Vertraglich: Unterauftragsverarbeiter setzen wir nur nach den Regeln des Auftragsverarbeitungsvertrags ein.
Wechsel und Datenexport
Der Kunde kann jederzeit in Textform den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zu eigener IT-Infrastruktur, die Übertragung seiner Daten oder ihre Löschung verlangen. Der Ablauf nach § 7 des Einzelvertrags SaaS:
- Ankündigungsfrist: höchstens zwei Monate ab Zugang des Verlangens. Bis dahin nennt der Kunde das Ziel: anderer Anbieter, eigene Infrastruktur oder Löschung.
- Übergangszeitraum: 30 Kalendertage, in denen der Vertrag fortgilt und wir den Wechsel unterstützen. Der Kunde kann ihn einmal verlängern. Ist der Zeitraum technisch nicht durchführbar, teilen wir das innerhalb von 14 Arbeitstagen mit Begründung mit und nennen einen Zeitraum von höchstens sieben Monaten.
- Export: in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format. Welche Daten und digitalen Vermögenswerte exportiert werden, in welchem Format, und was ausgenommen ist, steht abschließend im Einzelvertrag (§ 7 Abs. 1). Alle für den Wechsel relevanten Informationen über Datenstrukturen, Formate und Schnittstellen stellen wir im Rahmen der Ausstiegsstrategie bereit (§ 7 Abs. 4).
- Abruf und Löschung: nach dem Übergangszeitraum halten wir die exportierbaren Daten noch 30 Kalendertage zum Abruf bereit; danach löschen wir sie nach § 7 Abs. 7 des Einzelvertrags.
Entgelte
Für den Wechsel und den Datenexport berechnen wir nichts. Die vereinbarte Nutzungsgebühr läuft bis zum Vertragsende. Endet ein Vertrag wegen eines Wechsels vor Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit, berechnen wir einen pauschalen Ausgleich in Höhe von drei Monatsgebühren, höchstens die Gebühr für die restliche Mindestlaufzeit; der Kunde kann nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Im Voraus gezahlte Gebühren für die Zeit danach erstatten wir innerhalb von 30 Tagen.
Fragen
Fragen zum Wechsel oder zum Datenexport beantworten wir unter [email protected].